1.1           Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hundehotels im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundehotel bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des Hundehotels verbleibt.

(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Hundehotels verbleibt.

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung im Hundehotel durch das Beratungsgespräch des Hundehotels eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

(2) Der Besuch des Hundehotels ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Hundehotel bei der Buchung mitzuteilen.

(5) Das Hundehotel kann leider generell nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt im Hundehotel erklärt sich der Hundehalter einverstanden. Ein Dazubuchen dieser Leistung ist möglich.

(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind das Hundehotel und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hundehotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern das Hundehotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(3) Das Hundehotel bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in das Hundehotel gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn das Hundehotel dem Kunden die Reservierung bestätigt. 3 Wochen vor Aufnahmedatum des Hundes ist eine kostenlose Stornierung der Reservierung in schriftlicher Form möglich.

Die Kosten der gebuchten Leistungen sind am Übergabetag des Hundes oder im Voraus per Überweisung vollständig zu zahlen.

(5) Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist das Hundehotel verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist eine evtl. geleistete Zahlung vom Hundehotel an den Kunden zu erstatten.

(6) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung des Hundehotels, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist das Hundehotel berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 5 Leistungen

(1) Das Hundehotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem Hundehotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hundehotels an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hundehotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

(4) Die Preise können vom Hundehotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen des Hundehotels oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und das Hundehotel dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet das Hundehotel dem ins Hundehotel gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Hundehotel Gelände. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes ins Hundehotel, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird im Hundehotel hinterlegt.

(2) Besitzt der im Hundehotel gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist das Hundehotel berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Das Hundehotel übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes im Hundehotel außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Ansonsten behält es sich das Hundehotel vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters.

Des Weiteren ist bei Abgabe des Hundes eine Bestätigung des Tierarztes vorzulegen, die eine Freiheit von Giardien nachweist. Das Hundehotel übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Das Hundehotel übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann vom Hundehotel keine Haftung übernommen werden.

(5) Das Hundehotel übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Das Hundehotel ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird das Hundehotel einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses dem Hundehotel verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Aufenthaltsdauer) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung des Hundehotels erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Haftung des Hundehotels ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung des Hundehotels auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Inhabers des Hundehotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hundehotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt das Hundehotel keine Haftung.

§ 10 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die das Hundehotel jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch das Hundehotel unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund im Hundehotel Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den ins Hundehotel gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundehotel aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Das Hundehotel behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn das Hundehotel nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 12 Bring- und Abholzeiten

(1) Die Hunde, die zum Hundehotel kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 7:30 bis 17:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 6:30 bis 17:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.

(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich das Hundehotel vor, den zu betreuenden Hund in einer Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

§ 13 Preise

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.

Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto:

Bank: Sparkasse Altmark West
BIC: NOLADE21SAW
IBAN: DE 48 8105 5555 1200 1801 40
Kontoinhaber: Daniela Krüger

entrichtet.

(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich das Hundehotel das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):

a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung das  Hundehotels mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

b) Schadensersatz i.H.v. 20% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung des Hundehotels zwischen 2 und 3 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

c) Schadensersatz i.H.v. 40% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung des Hundehotels zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht

d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

e) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.

bei Hundetagesbetreuung/auch Stundenweise

 (2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Hundehotels nicht gegeben oder geringer ist. Sofern das Hundehotel die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

 

§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes des Hundehotels grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 16 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundehotels behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§ 17 Ablehnungsrecht

Die Hundehotel hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundehotel und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

 

Hiermit bestätige ich, dass ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gelesen habe und einverstanden mit deren Inhalt bin.

 

 

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Ort, Datum                                                                                        Unterschrift